Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.
Ansprechpartner
Herr
Niklas M. Runkel
Tel: 02652
55 29 0 21
n.runkel@mayen-koblenz.drk.de
Gunther-Plüschow-Straße 6
56743 Mendig
In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:
Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.
Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.
Haben Sie nicht gefunden was Sie suchen?
Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Übersicht über Kurse für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Kurs | Dauer | Inhalt |
---|---|---|
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichts-Einheiten | Grund-Lehrgang für alle. Voraussetzung für den Führer-Schein. Pflicht für Übungs-Leiter in Sport-Vereinen und betriebliche Erst-Helfer |
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind | 9 Unterrichts-Einheiten. Eine Einheit geht 45 Minuten.Mit Pausen. | Erste Hilfe bei Kinder-Not-Fällen und Kinder-Krankheiten |
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe im Sport | 9 Unterrichts-Einheiten | Besonderer Kurs für Erste Hilfe im Sport.Gut geeignet für die Frei-Zeit und für Not-Fälle am Arbeits-Platz.Für diesen Kurs müssen Sie schon den Basis-Kurs in Erste Hilfe gemacht haben. |
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UKNRW)
Die Kostenübernahme muss ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden