Pflege zu Hause
Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.
Ansprechpartner
Frau
Eva Schäfgen
Tel: 02651
70 44 89 33
Fax: 02651
70 44 89 50
e.schaefgen@mayen-koblenz.drk.de
An der Saalburg
56727 Mayen
Sie erhalten ein umfassendes und qualifiziertes Betreuungsangebot
- Grundpflege (z.B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- Behandlungspflege (z.B. Verbände, Medikamentengabe, Zuckertests, Blutdruck-Kontrollen, Einreibungen, Katheterpflege)
- weitere, krankheitsspezifische Leistungen
- Prophylaktische Maßnahmen
Neben den originären Pflegeleistungen bieten wir Ihnen gerne bei Bedarf auch ergänzende Leistungen, z.B. einen Besuchs- und Begleitdienst, spezielle Betreuungsangebote bei demenzieller Beeinträchtigung ihres Angehörigen und vieles andere mehr aus unserem rotkreuzspezifischen Netzwerk an.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:
- Wenn Sie schon lange krank sind.
Man sagt auch:
Chronisch krank.
- Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
- Wenn Sie behindert sind.
- Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
- Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Man sagt auch:
Ein Rezept.
DRK - App
Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wollen Sie mehr dazu wissen?
Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.
Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Ansprechpartner
Unser Team freut sich auf den Dialog mit Ihnen und steht für ein beratendes Gespräch und sonstige Fragen zum Sozialen Service im Kreisverband Mayen-Koblenz e.V. jederzeit und gerne zur Verfügung.
Navigieren Sie für Ihren persönlichen Ansprechpartner zum rechten oberen Seitenrand.
Rund um in guten Händen. Unser PflegeService sucht Verstärkung
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mensch. Und für die tägliche Arbeit in unserem mobilen Pflegedienst braucht es Persönlichkeiten, die mit Empathie und viel Herz den Herausforderungen begegnen. Werden Sie Teil im #TeamDRKMYK
Alle Informationen zu unserem Jobangebot und den Leistungen des DRK-Kreisverband Mayen-Koblenz e.V. als starken Arbeitgeber haben wir hier in unserem Flyer zusammengefasst.