Erste Hilfe Fort-Bildung
Ansprechpartner
Herr
Niklas M. Runkel
Tel: 02652
55 29 0 21
n.runkel@mayen-koblenz.drk.de
Gunther-Plüschow-Straße 6
56743 Mendig
In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse.
Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer.
Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen.
Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen.
Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf.
In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen.
Und Sie üben viele Not-Fälle selbst.
Man sagt auch:
Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis.
So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung.
Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.
Für Gruppengrößen zwischen 12 bis max. 15 Teilnehmer (die Gruppengröße ist Vorgabe der Berufsgenossenschaften) können Sie gerne einen individuellen Termin und Ausbildungsort - sei es bei Ihnen im Betrieb oder bei uns in unseren Lehrräumen - vereinbaren.
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UKNRW)
Die Kostenübernahme muss ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden