Rotkreuzkurs Erste Hilfe
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.
Ansprechpartner
Herr
Niklas M. Runkel
Tel: 02652
55 29 0 21
n.runkel@mayen-koblenz.drk.de
Gunther-Plüschow-Straße 6
56743 Mendig
Themen und Anwendungen
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
---|---|---|
Rotkreuzkurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Pausen | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Kindernotfall kompakt | 5 Module á 180 Minuten zzgl. Pausen | Jedes Modul kann einzeln gebucht werden und behandelt einen Themenschwerpunkt aus dem Themenfeld "Erste Hilfe am Kind" |
Rotkreuzkurs EH für sportlich Aktive / Outdoor | 9 Unterrichtseinheiten | Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung |
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UKNRW)
Die Kostenübernahme muss ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden