Rotkreuzkurs EH Fortbildung
Ansprechpartner
Herr
Niklas M. Runkel
Tel: 02652
55 29 0 21
n.runkel@mayen-koblenz.drk.de
Gunther-Plüschow-Straße 6
56743 Mendig

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Für Gruppengrößen zwischen 10 bis max. 20 Teilnehmer können Sie gerne einen individuellen Termin und Ausbildungsort - sei es bei Ihnen im Betrieb, Vereinshaus o.ä. oder bei uns in unseren Lehrräumen - vereinbaren.
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UKNRW)
Die Kostenübernahme muss ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
Zur Terminübersicht/Anmeldung hier klicken
Bei Lehrgängen in unserem Bildungszentrum in Mendig möchten wir auf die Selbstverpflegung hinweisen; hierzu stehen im Gebäude Getränke- und Snackautomaten zur Verfügung.
An unseren anderen Ausbildungsstandorten können wir dieses Angebot leider nicht erbringen.