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PflegestützpunktPflegestützpunkt

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Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt Mendig/Pellenz
Tel:  02652 52 83 59
Fax: 02652 52 83 88
beko@mayen-koblenz.drk.de Brunnenstraße 3
56743 Mendig
Netzwerk Demenz
Mayen-Koblenz
Tel:  02652 52 83 59
Fax: 02652 52 83 88
www.demenz-myk.de Brunnenstraße 3
56743 Mendig

Seit Januar 2002 ist das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Mayen-Koblenz e.V. Träger der Beratungs- und Koordinierungsstelle in Mendig. Im Zuge der gesetzlichen Pflegereform wurde 2008 die Beratungs- und Koordinierungsstelle in einen Pflegestützpunkt integriert und um eine Pflegeberaterin der Pflegekasse erweitert.

Der Pflegestützpunkt...
  • ist eine öffentliche Beratungseinrichtung
  • wendet sich an behinderte, ältere und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
  • koordiniert bei Bedarf alle erforderlichen Hilfen. Dabei orientieren wir uns an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen
  • unterstützt den Aufbau und die Förderung des Ehrenamtes
  • wird gemeinsam von den Sozialstationen, dem Sozialministerium des Landes Rheinland-Pfalz, den Landkreisen und den Kranken- und Pflegekassen finanziert
Wir informieren und beraten Sie…
  • über Voraussetzungen und Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • über Voraussetzungen und Leistungen der Sozialhilfe
  • über ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeangebote
  • über medizinische Angebote
  • über Alltagshilfen, z.B. Hausmeisterdienste, Haushaltshilfen
  • über Versorgungsangebote, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, ehrenamtliche Besuchsdienste, Demenzbetreuung
  • über Hilfen bei der Wohnraumanpassung
  • in der Beratungsstelle oder zu Hause
Unsere Beratungsgrundsätze
  • persönlich
  • vertraulich
  • trägerneutral
  • individuell
  • kostenlos
Unsere örtliche Zuständigkeit…
  • Verbandsgemeinde Mendig mit der Stadt Mendig und den Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld
  • Verbandsgemeinde Pellenz mit den Ortsgemeinden Kretz, Kruft, Nickenich, Plaidt und Saffig.
Unsere Sprechstunden…
  • in Mendig: Termine nach Vereinbarung
  • in der Pellenz: Jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 10 bis 12 Uhr in der
    Verbandsgemeindeverwaltung in Plaidt. Bitte beachten Sie die Veröffentlichung in der Presse
Weitere Pflegestützpunkte im Kreis Mayen-Koblenz finden Sie hier...

Pflegestützpunkt Andernach
Hochstraße 37 
56626 Andernach
Telefon: 02632 - 29 39 53 5
Telefon: 02632 - 29 39 53 6
Telefax: 02632 - 29 39 53 7

Pflegestützpunkt Bendorf/Vallendar
Entengasse 11
56170 Bendorf
Telefon: 02622 - 8 84 70 48
Telefon: 02622 - 8 84 70 47

Pflegestützpunkt Mayen/Vordereifel
St.-Veit-Straße 14
56727 Mayen
Telefon: 02651 - 98 69 165

Pflegestützpunkt Maifeld
Bachstraße 19
56751 Polch
Telefon: 02654 - 96 04 89

Pflegestützpunkt Weißenthurm
Kirchstraße 8
56575 Weißenthurm
Telefon: 02637 - 94 19 137

Pflegestützpunkt Rhein/Mosel
Hauptstraße 77 (Eingang Römerstraße)
56332 Dieblich
Telefon: 02607 - 97 39 164

 

Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung

COMPASS Private-Pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln
Telefon: 0800 - 101 88 00

Ansprechpartner

Sonja Breitbach
Dipl.-Sozialpädagogin

sonja.breitbach@
pflegestuetzpunkte-
rlp.de

Claudia Hermes
Exam. Krankenschwester

claudia.hermes@
pflegestuetzpunkte-
rlp.de

Olaf Spohr
Dipl.-Sozialarbeiter

olaf.spohr@
pflegestuetzpunkte-
rlp.de

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums
  • Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

    Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

    Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

    Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

    Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

    Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

    Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

    Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

    Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

    Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

    Stationäre Pflege, ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. 

    Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

    Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Ansprechpartner

Unser Team freut sich auf den Dialog mit Ihnen und steht für ein beratendes Gespräch und sonstige Fragen zum Sozialen Service im Kreisverband Mayen-Koblenz e.V. jederzeit und gerne zur Verfügung.

Navigieren Sie für Ihren persönlichen Ansprechpartner zum rechten oberen Seitenrand.