Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe (BG)
Ansprechpartner
Herr
Niklas M. Runkel
Tel: 02652
55 29 0 21
n.runkel@mayen-koblenz.drk.de
Gunther-Plüschow-Straße 6
56743 Mendig
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende
Themen und Anwendungen:
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Für Gruppengrößen zwischen 12 bis max. 15 Teilnehmer (die Gruppengröße ist Vorgabe der Berufsgenossenschaften) können Sie gerne einen individuellen Termin und Ausbildungsort - sei es bei Ihnen im Betrieb oder bei uns in unseren Lehrräumen - vereinbaren.
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 60,00 wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Ein hierfür allgemeingültiges Abrechnungsformular finden Sie hier zum Download
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie müssen dort eine Kostenübernahme beantragen
- BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden unter namentlicher Nennung der Teilnehmer
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP)
Die Kostenübernahme muss vorab beantragt werden
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UKNRW)
Die Kostenübernahme muss ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Die Kostenübernahme muss ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn beantragt werden